BODEN-
UND ALTLASTEN
Altlasten und Immobilien
Altlasten
und Immobilien
Dieses
Thema geht uns alle an. Besonders im Zusammenhang mit dem Kauf oder
Verkauf von Immobilien, Gewerbebetrieben oder Grundstücken etc. Das neue BBodSchG sagt vereinfacht:
Der Besitz von Wohn-, Haus- oder Grundstückseigentum ist ein Privileg.
Daraus erwachsen Rechte und Pflichten. Geht von einem Grundstück
oder Ähnlichem eine schädliche Bodenveränderung aus und der Verursacher
ist nicht mehr greifbar, kann der jetzige Eigentümer (=Zustandsstörer)
zu den Sanierungskosten herangezogen werden.
Verursacher
= Handlungsstörer; bzw. Rechtsnachfolger = Zustandsstörer.
Wir
empfehlen deshalb dringend:
Immobilien und Grundstücke sollten vor dem Kauf auf Schadstoffe
untersucht werden um eventuelle nachfolgende Sanierungskosten und
gesundheitliche Gefahren für ihre Familie zu vermeiden.
Das Institut Ökolonomie beprobt, untersucht, plant und ermittelt:
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