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Bundesbodenschutzgesetz

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten, dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) zum 01.03.1999, trat das Bayerische Gesetz zur Ausführung des Bundesboden- schutzgesetzes, das Bayerische Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) in Kraft. Zur Erfüllung der sich aus diesen Gesetzen ergebenden Anforderungen im Bezug zu Untersuchungs- und Bewertungsmethoden, Dekontaminations- und Sicherungsmaßnahmen, Sanierungs- untersuchungen und -plänen, sowie hinsichtlich der Anforderungen zur Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen und die Festlegung von Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerten, erläßt die Bundesregierung zum 12.07.1999 eine Rechtsverordnung (untergesetzliches Regelwerk), in Form der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Hier werden also die Anforderungen des Gesetzes nicht nur konkretisiert (siehe oben), mit den enthaltenen notwendigen Standards wird der Bodenschutz bundesweit vereinheitlicht.
Die beiden großen thematischen Inhalte, nämlich der vorsorgende und der nachsorgende Bodenschutz werden vom BBodSchG und BayBodSchG formal-juristisch nicht differenziert.
Letzteres bestimmt allerdings in Art. 10 die Aufgaben und Zuständigkeit der Behörden.
Demnach ist die Kreisverwaltungsbehörde (KVB) (i.d.R. das Landratsamt) die Rechtsbehörde, sie ist bevollmächtigt entsprechende Anordnungen zur Durchsetzung der Bodenschutzgesetze zu erlassen.
Bei Fragen fachlicher Art beteiligt sie für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser stets die Wasserwirtschaftsämter (als Sachverständigen). Der Vollzug der Bodenschutzgesetze erfolgt somit in einem engen Zusammenspiel zwischen KVB und WWA. Außerdem sind die WWÄ die zu konsultierenden Fachbehörden im Hinblick auf die Untersuchung und Entnahme der Proben bei den Wirkungspfaden Boden-Mensch und Boden-Pflanze. Die fachliche Bewertung der beiden letztgenannten Pfade obliegt den Gesundheitsämtern bzw. den Land- und Forst- wirtschaftsbehörden.

Die Bestimmungen der Ausführungen zum Vollzug des BayBodSchG im Detail, vor allem im Zusammenspiel mit der zuständigen Rechtsbehörde werden in der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechtes in Bayern (BayBodSchVwV) geregelt. Das hat vor allem Relevanz bei Fragen des nachsorgenden Bodenschutzes, also i.d.R. bei der Altlastensanierung. Hier werden der Verfahrensablauf und das Prozedere der Altlastensanierung festgelegt, d.h. wer übernimmt welchen Teil in der Amtsermittlung.

 

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